NEUIGKEITEN


4. Mar 2017
Neue Förderungen für Ihr Eigenheim oder Ihren Betrieb
Klima- und Energiefonds startet umfassendes Förderpaket -
* Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe,
* für Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft,
* klimaneutrale Heizsysteme (Holzheizung)
* Kleine Solarthermieanlagen für Private.
In Summe stehen heuer 21 Mio. Euro zur Verfügung.
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Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe
Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis maximal 5 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Gemeinschaftsanlagen werden weiterhin gefördert. 2017 stehen insgesamt 8 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Registrierung für baureife Projekte ab 01.03.2017 bis 30.11.2017 vorgesehen.
Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft
Details noch offen - Vorraussichtlicher Start April 2017
Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2003), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein.
Kleine Solarthermieanlagen für Private
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003).
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein.
Quelle: Ökonews, Klima+Energie Fonds
Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 51.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2017 stehen insgesamt 8 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 30 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp)
Einreichung: [www.pv.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: [pv@kommunalkredit.at]
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Details zur Förderung stehen voraussichtlich ab April 20174 zur Verfügung.
Einreichung: [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at).
Aktionszeitraum: geplant ab Anfang April 2017
Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Holzheizungen für Private
Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen mit Umweltzeichen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Einreichung: [www.holzheizungen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Private
Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.
Einreichung: [www.solaranlagen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at
Registrierung und Antragstellung Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.
Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at)
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.
Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Quelle: Klima- und Energiefonds - See more at: http://www.oekonews.at/?mdoc_id=1112797#sthash.c4wmx8y7.dpuf
Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 51.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2017 stehen insgesamt 8 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 30 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp)
Einreichung: [www.pv.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: [pv@kommunalkredit.at]
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Details zur Förderung stehen voraussichtlich ab April 20174 zur Verfügung.
Einreichung: [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at).
Aktionszeitraum: geplant ab Anfang April 2017
Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Holzheizungen für Private
Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen mit Umweltzeichen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Einreichung: [www.holzheizungen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Private
Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.
Einreichung: [www.solaranlagen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at
Registrierung und Antragstellung Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.
Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at)
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.
Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Quelle: Klima- und Energiefonds - See more at: http://www.oekonews.at/?mdoc_id=1112797#sthash.c4wmx8y7.dpuf
Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 51.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2017 stehen insgesamt 8 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 30 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp)
Einreichung: [www.pv.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: [pv@kommunalkredit.at]
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Details zur Förderung stehen voraussichtlich ab April 20174 zur Verfügung.
Einreichung: [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at).
Aktionszeitraum: geplant ab Anfang April 2017
Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Holzheizungen für Private
Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen mit Umweltzeichen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Einreichung: [www.holzheizungen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Private
Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.
Einreichung: [www.solaranlagen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at
Registrierung und Antragstellung Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.
Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at)
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.
Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Quelle: Klima- und Energiefonds - See more at: http://www.oekonews.at/?mdoc_id=1112797#sthash.c4wmx8y7.dpuf
Photovoltaikanlagen für Private und Betriebe
Seit dem Jahr 2008 werden Photovoltaikanlagen mit maximal 5kWp vom Klima- und Energiefonds gefördert - in Summe wurden rund 51.000 Anlagen in Österreich damit errichtet. 2017 stehen insgesamt 8 Millionen Euro Förderbudget zur Verfügung. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder auch Institutionen ihre neu errichtete Anlage zur Förderung einreichen. Gefördert werden freistehende PV-Anlagen oder Aufdachanlagen mit 275 Euro/kWp, gebäudeintegrierte Anlagen mit 375 Euro/kWp sowie Gemeinschaftsanlagen bis max. 30 kWp (200 Euro/kWp bzw. 300 Euro/kWp)
Einreichung: [www.pv.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam PV, Tel.: 01/316 31-730 E-Mail: [pv@kommunalkredit.at]
Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe haben große Dachflächen und einen hohen Stromverbrauch - ideale Voraussetzungen für den Einsatz von Photovoltaik. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Details zur Förderung stehen voraussichtlich ab April 20174 zur Verfügung.
Einreichung: [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at).
Aktionszeitraum: geplant ab Anfang April 2017
Auskunft: Serviceteam PV, Tel: 01/316 31-713, E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Holzheizungen für Private
Privatpersonen sind auch heuer aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und zukünftig auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen mit Umweltzeichen. Ausgenommen von der Förderung sind Öfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2017 pauschal mit 2.000 Euro pro Heizanlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt und Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert.
Einreichung: [www.holzheizungen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017.
Auskunft: Serviceteam Holzheizungen, Telefon: 01/316 31-740
E-Mail: holzheizungen@kommunalkredit.at
Solaranlagen für Private
Die Förderaktion richtet sich an Private, die eine Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden neu errichten möchten. Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003). Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert. Die Anlagen werden pauschal mit 700 Euro gefördert.
Einreichung: [www.solaranlagen.klimafonds.gv.at]
Aktionszeitraum: 1.3.-14.12.2017
Auskunft: Serviceteam Solaranlagen, Telefon: 01/316 31-737
E-Mail: solaranlagen@kommunalkredit.at
Registrierung und Antragstellung Eine Registrierung und Antragstellung ist ab sofort bis zum jeweiligen Registrierungsende des jeweiligen Programms möglich. Die Einreichung für PV-Anlagen für Private und Betriebe, Solaranlagen und Holzheizungen verläuft online in einem zweistufigen Verfahren. Sollte kein Förderbudget mehr vorhanden sein, werden die Einreichplattformen geschlossen. Diese können jedoch bei Rückflüssen durch Stornierungen wieder geöffnet werden.
Einreichung für die Förderung von PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund der Co-Förderung der EU etwas anders gestaltet. Nähere Informationen unter [www.pv-lw.klimafonds.gv.at] (http://www.pv-lw.klimafonds.gv.at)
Registrierung (Schritt 1)
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch 12 Wochen lang reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform. Dieser verliert 12 Wochen nach Registrierung seine Gültigkeit - d.h. die Antragstellung muss innerhalb dieser 12 Wochen erfolgen, die Anlage muss fertiggestellt und abgerechnet sein.
Eine erneute Registrierung im Rahmen der Aktion ist nicht mehr möglich.
Antragstellung (Schritt 2)
Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Auszahlung Nach positiver Prüfung und Genehmigung des Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.
Quelle: Klima- und Energiefonds - See more at: http://www.oekonews.at/?mdoc_id=1112797#sthash.c4wmx8y7.dpuf